Veranstaltung eines Pokerturniers ist ein verbotenes Glücksspiel
Mittwoch, den 5. März 2008Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt a.M. vom 12.02.2008 gilt die Veranstaltung eines Pokerturniers als verbotenes Glücksspiel aufgrund folgender Grundannahmen: (weiterlesen…)
