Veranstaltung eines Pokerturniers ist ein verbotenes Glücksspiel
Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt a.M. vom 12.02.2008 gilt die Veranstaltung eines Pokerturniers als verbotenes Glücksspiel aufgrund folgender Grundannahmen: Â 1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel. 2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit …